Insgesamt gibt es nach GUV-R 191 drei genormte Kategorien:
- SB - Grundanforderungen
- S1 - Zusatzanforderungen (u. a. geschlossener Fersenbereich)
- S1P - wie S1 und zusätzlich durchtrittsicher
- S2 - wie S1 und bedingt wasserdicht (siehe EN 20345 6.2.5)
- S3 - wie S2 und zusätzlich durchtrittsicher
- S4 - wie SB mit zusätzlicher Energieaufnahme im Fersenbereich
- S5 - wie S4 und zusätzlich durchtrittsicher
Derartiges Schuhwerk ist entweder als Halbschuh oder als überknöchelhoher Stiefel ausgeführt. In die Schuhspitze ist eine Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffkappe (bis zur Zehenwurzel reichend) eingelassen, die den Zehenbereich gegen Quetschungen durch darauf fallende schwere Gegenstände (bis zu 200 Joule) schützt. Zwischen Stahlkappe und Außenschaft ist ein reibungsminderndes Material (meist Filz, Lefa oder Kautschuk) eingelassen, so dass der Schaft in diesem Bereich nicht unnötig belastet wird. Der Schuhboden ist häufig isolierend oder antistatisch ausgerüstet und verfügt bei S3 oder S1P über eine durchtrittsichere Stahleinlage. Es gibt mittlerweile auch durchtrittsichere Einlagen aus Alternativmaterialien wie Kevlar, ParaAramide etc. Die stark profilierte Laufsohle besteht zumeist aus einer säure- und ölresistenten, gut haftenden PU, TPU oder Gummimischung. Die Einzelheiten der Schuhausrüstung ergeben sich aus den Anforderungen im jeweiligen Arbeitsbereich. So sollen Schuhe für Schlachter zum Beispiel weitgehend wasserdicht sein, und für Elektriker isolierend, Feuerwehrleute benötigen Schuhe, deren Materialien weitgehend flammfest sind, und deren Verschluss sich schnellstmöglich schließen lässt (siehe Bild: Reißverschluss, der zusätzlich durch eine Schnürung einstellbar ist).In der Industrie sind S2 und S3 Schuhe am häufigsten anzutreffen. Sicherheitsschuhe S1 sind Schutzschuhe mit der Anforderung, dass eine Zehenschutzkappe vorhanden ist. Wie auch bei Sicherheitsschuhen S2 und S3 ist die Zehenschutzkappe oft aus Stahl und hat eine Belastbarkeit von 200 Joule. Diese Anforderungen sind in der EN 20345 für Sicherheitsschuhe geregelt. Sicherheitsschuhe S1P haben eine Zehenschutzkappe und eine durchtrittsichere Sohle. Die Schutzkappe kann aus Stahl, aber auch aus Materialien wie Kunststoff, Aluminium oder Titan sein. Sicherheitsschuhe S1P unterscheiden sich von der Schutzklasse S3 durch den fehlenden Nässeschutz. Die Anforderungen an diese Sicherheitsschuhe S2 sind wie bei S1 und S3 die Schutzkappe, deren Belastbarkeit bei 200 Joule liegt. Zusätzlich zur Schutzkappe haben Sicherheitsschuhe S2 eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe, welche durch entsprechende Pflege auch erhalten bleibt. Sicherheitsschuhe S3 sind mit einer Schutzkappe ausgestattet, deren Belastbarkeit 200 Joule beträgt. Zusätzlich zur Schutzkappe sind die Sicherheitsschuhe mit einer durchtrittsicheren Sohle ausgestattet. Aber auch diese Schutzschuhe müssen eine gewisse Resistenz gegen Feuchte und Nässe haben, die durch entsprechende Pflege erhalten werden kann |